Wir hatten mittlerweile Kontakt zu zwei Anwälten.
Der erste hatte auf diesem Gebiet keine Erfahrung, schlug einiges im BGB nach und recherchierte über Google. Die abgemahnten Punkte seien unbestritten. Die Festsetzung der Streitsumme fand er jedoch etwas zu hoch. Er empfahl uns in der Unterlassungserklärung eine niedrigere anzugeben. Auch sollten wir ein Schreiben aufsetzen und der gegnerischen Seite mitteilen, dass die Unterlassungserklärung nicht fristgemäß zugestellt werden kann, weil die Frist zu kurz wäre.
Für diese Beratung wurden uns 30,00 Euro in Rechnung gestellt.
Danach fertigte ich nach einigen Recherchen im Netz eine entsprechende Unterlassungserklärung an.
Ein zweiter Anwalt erklärte direkt am Telefon, dass er so etwas bestimmt schon tausend Mal auf dem Tisch hatte. Er ließ sich die Unterlassungsverpflichtungserklärung vorlesen und kommentierte diese direkt. “… Das ist richtig … das muss sein … das streichen …” Er empfahl uns, die Unterlassungserklärung so zu nehmen, wie sie uns vorgeschlagen wurde und den Passus mit den 15.000 Euro Streitwert und der Erstattung der Rechtsanwaltskosten zu streichen. Außerdem sollten wir diese Erklärung vorab per Fax zum gegnerischen Anwalt schicken, damit wir die Frist von zehn Tagen (die übrigens rechtens ist) einhalten. Der Sendebericht dient uns als Zustell-Beleg. Somit sparen wir die Kosten für ein Einschreiben. Das Original ging dann gestern per Post auf die Reise. Diese Beratung am Telefon war kostenlos.
Nun harren wir der Dinge, die dort kommen.

