Neider gibt es immer wieder – Teil 2

Wir hatten mittlerweile Kontakt zu zwei Anwälten.

Der erste hatte auf diesem Gebiet keine Erfahrung, schlug einiges im BGB nach und recherchierte über Google. Die abgemahnten Punkte seien unbestritten. Die Festsetzung der Streitsumme fand er jedoch etwas zu hoch. Er empfahl uns in der Unterlassungserklärung eine niedrigere anzugeben. Auch sollten wir ein Schreiben aufsetzen und der gegnerischen Seite mitteilen, dass die Unterlassungserklärung nicht fristgemäß zugestellt werden kann, weil die Frist zu kurz wäre.

Für diese Beratung wurden uns 30,00 Euro in Rechnung gestellt.

Danach fertigte ich nach einigen Recherchen im Netz eine entsprechende Unterlassungserklärung an.

Ein zweiter Anwalt erklärte direkt am Telefon, dass er so etwas bestimmt schon tausend Mal auf dem Tisch hatte. Er ließ sich die Unterlassungsverpflichtungserklärung vorlesen und kommentierte diese direkt. “… Das ist richtig … das muss sein … das streichen …” Er empfahl uns, die Unterlassungserklärung so zu nehmen, wie sie uns vorgeschlagen wurde und den Passus mit den 15.000 Euro Streitwert und der Erstattung der Rechtsanwaltskosten zu streichen. Außerdem sollten wir diese Erklärung vorab per Fax zum gegnerischen Anwalt schicken, damit wir die Frist von zehn Tagen (die übrigens rechtens ist) einhalten. Der Sendebericht dient uns als Zustell-Beleg. Somit sparen wir die Kosten für ein Einschreiben. Das Original ging dann gestern per Post auf die Reise. Diese Beratung am Telefon war kostenlos. :-)

Nun harren wir der Dinge, die dort kommen.

Neider gibt es immer wieder

So auch in Norddeutschland…

Ich versuche mich kurz zu halten:
Jana verkauft kleine Artikel bei Ebay. Unter anderem bietet sie auch einen sehr günstigen unversicherten Versand an. Eine Ebay-Verkäuferin aus Kiel kann da scheinbar nicht mithalten und nahm Janas Angebote genauer unter die Lupe. Ihr (oder ihrem Anwalt) fielen ein, zwei Formulierungen auf, die nach deutschen Gesetzen scheinbar nicht erlaubt sind. So wird unter anderem beklagt, dass Jana das Versandrisiko bei unversichertem Versand auf den Kunden abwälzen und sich somit einen Wettbewerbsvorteil verschaffen würde.

Anstatt nun Kontakt aufzunehmen und darauf hinzuweisen, wurden gleich große Geschütze aufgefahren. So bekamen wir gestern eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs. Angesetzt wurden 15.000 Euro. Daraus resultierend sollen wir dem Anwalt ca. 750 Euro überweisen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, die uns im Wiederholungsfall zu einer Strafzahlung in Höhe von ca. 5.000 Euro verpflichten würde.

Jana hat im letzten Jahr vielleicht 300 Euro Umsatz gehabt und die wollen mehr als das doppelte haben! Ich werd nächste Woche erstmal Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen. Mal sehen, was der dazu sagt…